Marktkommunikation im Bahnstromnetz: GPKE und MaBiS bei 16,7 Hz
Seit dem 1. Juli 2026 gilt im Bahnstromnetz der DB Energie ein neues Netzzugangsmodell. Es überträgt die Standardprozesse des Strommarktes auf einen Sonderfall: Der Abnehmer fährt. Was daraus für GPKE, MaBiS und die Nachrichtenformate folgt, steht hier – mit den Fundstellen, an denen die verbindlichen Dokumente liegen.
Warum der Bahnstrom ein Sonderfall ist
Das Bahnstromnetz ist eine bundesweite Infrastruktur mit 16,7 Hertz statt 50 Hertz: ein 110-kV-Netz mit Umformern und Umrichtern, das über Unterwerke die Oberleitungen mit 15 kV speist. Es hat einen einzigen Netzbetreiber, den Bahnstromnetzbetreiber (BNB), und es ist mit den Netzen in Österreich und der Schweiz verbunden.
Der eigentliche Unterschied liegt aber nicht in der Frequenz, sondern beim Abnehmer. Im 50-Hz-Netz ist eine Marktlokation ein fester Ort mit einer Adresse. Im Bahnstromnetz ist der Abnehmer ein Triebfahrzeug: Es bewegt sich durch das ganze Netz, wird von wechselnden Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt, gehört oft einem Dritten und speist beim Bremsen Energie zurück. Wer wann welche Energie entnommen hat, ergibt sich erst aus der Zuordnung von Fahrzeugen zu Nutzern, Tag für Tag.
Die Festlegung BK6-19-016
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Verfahren am 14. Februar 2019 eingeleitet und am 27. Juni 2022 die Festlegung zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH beschlossen. Kern der Entscheidung: Der Bahnstromnetzbetreiber muss Zugang nach den auch für andere Netzbetreiber geltenden Regeln gewähren, und die Verantwortung für die Zuordnung von Triebfahrzeugen zu Nutzern liegt bei den Haltern, nicht mehr beim Netzbetreiber. Für die Umsetzung gab es rund vier Jahre. Die neuen Regelungen sind seit dem 1. Juli 2026 anzuwenden.
Das bis dahin geltende Modell stammte aus dem Jahr 2015 und arbeitete mit eigenen XML-Nachrichten. Das neue Modell übernimmt, wo immer möglich, die EDIFACT-Formate und Prozesse des allgemeinen Strommarktes und ergänzt sie um bahnspezifische Regelungen.
- Beschluss und Anlage 1Festlegung BK6-19-016 bei der Bundesnetzagentur, mit der Anlage „Regelungen für den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie (Bahnstrom-Zugangsprozesse)“. Das ist der verbindliche Text.
- Kernpunkte aus Sicht des NetzbetreibersWesentliche Kernpunkte der Festlegung (DB Energie, November 2022), eine Interpretation des BNB; verbindlich bleibt die Festlegung.
- EinführungsszenarioEinführungsszenario zum neuen Netzzugangsmodell (Version 1.2, 14. Juli 2026): der Umgang mit dem Stichtag, mit Zugfahrten über die Nacht zum 1. Juli und mit dem Parallelbetrieb.
Die Objekte: technische und virtuelle Entnahmestellen
Das Modell trennt den physikalischen Energiefluss von der Belieferung. Beides sind eigene Objekte:
- Technische Entnahmestelle (tEns)Eine Triebfahrzeugeinheit mit ihren Messstellen. Sie ist das Objekt des physikalischen Energieflusses, aber ausdrücklich kein Objekt der Belieferung im Sinne der GPKE. Ihr Anschlussnehmer ist der Halter (ANe-tEns).
- Virtuelle Entnahmestelle (vEns)Das Objekt der Belieferung mit Traktionsstrom. Sie wird nach den Regeln der GPKE zwischen BNB und Lieferant abgewickelt und aggregiert die Energiemengen der ihr zeitweise zugeordneten Triebfahrzeuge. Ihr Anschlussnutzer ist in der Regel das Eisenbahnverkehrsunternehmen (ANu-vEns).
- Drei Arten von vEnsDie Nutzer-vEns bildet die reguläre Zuordnung ab. Die Basis-vEns bekommt jeder Halter genau einmal, damit der BNB auch bei fehlenden Zuordnungsmeldungen einen Marktpartner hat. Die Auffang-vEns nimmt Energiemengen auf, die erst nach den Fristen bekannt werden.
- Zwei Marktlokationen je vEnsDie Festlegung sah eine saldierte Bilanzierung von Entnahme und Rückspeisung unter einer Marktlokation vor. Das hätte negative Viertelstundenwerte erzeugt, die mit den Standardformaten der Energiewirtschaft nicht abbildbar sind. In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur führt jede vEns seit dem 1. Juli 2026 zwei Marktlokationen, eine für die Entnahme und eine für die Rückspeisung. Der Lieferant muss an beiden für jeden Zeitraum derselbe sein, und alle Prozesse müssen für beide am selben Tag mit identischen Zeiträumen laufen.
Die Marktrollen
Neben Lieferant und Messstellenbetreiber kennt das Bahnstromnetz Rollen, die es im 50-Hz-Netz nicht gibt. Beschrieben sind sie in der Kommunikationsrichtlinie des BNB.
- Bahnstromnetzbetreiber (BNB)DB Energie in der Rolle des Netzbetreibers, zugleich Bilanzkoordinator des Bahnstromnetzes. Der BNB versendet abweichend vom 50-Hz-Standard auch die Lastgänge, weil nur er die Zuordnungsdaten kennt und damit weiß, welchem Marktpartner ein Lastgang gehört. Auf der Ebene der vEns steht deshalb in den Nachrichten der BNB mit seiner Marktpartner-ID anstelle eines Messstellenbetreibers.
- Halter (ANe-tEns)Der Anschlussnehmer der Triebfahrzeugeinheit. Er meldet dem BNB für jeden Kalendertag, welcher Nutzer das Fahrzeug in welchem Zeitraum genutzt hat. Fehlt ein Nutzer, wird der Halter selbst zum Anschlussnutzer seiner Basis-vEns.
- Nutzer (ANu-vEns)Der Anschlussnutzer der virtuellen Entnahmestelle, meist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen. Er übermittelt Aufenthalts- und Fahrzeugeinsatzdaten und ist Vertragspartner des Lieferanten.
- Kommunikationsdienstleister (KoDi)Wickelt die Kommunikation für Halter und Nutzer ab. In den EDIFACT-Prozessen tritt er mit eigener Marktpartner-ID nur bei der Übermittlung von Werten auf; sonst ist immer der fachliche Empfänger zu adressieren.
- Bilanzkoordinator und BilanzkreisverantwortlicherDie MaBiS-Prozesse laufen auch im Bahnstromnetz zwischen diesen beiden Rollen. DB Energie ist dabei Bahnstromnetzbetreiber und Bilanzkoordinator in einer Person; die Traktionsstrom-Handbücher zu UTILMD, IFTSTA, PRICAT und ORDERS führen die Rollen entsprechend.
- Marktpartner-IDsWer ausschließlich im Bahnstrom aktiv ist und beim BDEW keine ID bekommt, erhält sie vom BNB; ihre Gültigkeit ist auf das Bahnstromnetz beschränkt. Systeme müssen diesen Nummernkreis akzeptieren.
Was aus GPKE und MaBiS übernommen wird, und was abweicht
Die Allgemeinen Festlegungen und die Regelungen zum Übertragungsweg von EDI@Energy gelten analog. Für die Prozesse der GPKE und der MaBiS kommen die EDIFACT-Formate so weit wie möglich identisch zum Einsatz, auch für Tageslastgang, Abrechnungslastgang und Netznutzungsabrechnung. Die Grundlage dafür sind die auf den Traktionsstrom angepassten Anwendungshandbücher von EDI@Energy: Der BNB veröffentlicht für die betroffenen Nachrichtentypen, allen voran die UTILMD, eigene Fassungen der Anwendungshandbücher mit den bahnspezifischen Ausprägungen, dazu eine Codeliste Traktionsstrom und ein Begleitdokument zu den EDIFACT-Nachrichtenformaten. Dieses Begleitdokument beschreibt die Use Cases nach den Teilen der GPKE: die Zuordnungsprozesse Lieferbeginn, Neuanlage, Ersatz- und Grundversorgung und Lieferende, die Abrechnungsdaten für Netznutzung und Bilanzkreisabrechnung, die Übermittlung von Preisblatt und Lieferschein, die Netznutzungsabrechnung selbst sowie Konfigurations- und Stammdatenprozesse.
Die Abweichungen sind überschaubar, aber sie müssen in jedem beteiligten System bekannt sein:
- StandardadresseEine vEns hat keinen Ort. Alle vEns tragen deshalb dieselbe Lieferadresse: „Bahnstromnetz der DB Energie 999“, 60326 Frankfurt (Main).
- MessstellenbetriebDie Messwertaufbereitung und der Versand nach Eingang beim BNB liegen dauerhaft beim BNB. Die Prozesse der WiM sind stark eingeschränkt.
- Bahnspezifische Nachrichten bleiben XMLZuordnungsdatensatzlisten, Nutzungsdaten, der TfzE-Netznutzungsstatus, der Abrechnungsstatus und das Kontaktdatenblatt laufen weiter über XML-Nachrichten nach der Kommunikationsrichtlinie des BNB. EDIFACT und XML existieren also nebeneinander, mit AS4 als Übertragungsweg.
- Eigene FristenNach der Darstellung des BNB: Zuordnungsdaten bis zum 10. Werktag nach dem Liefertag, Nutzungsdaten bis zum 17. Werktag nach dem Liefermonat, erste Netznutzungsabrechnung bis zum 42. Werktag, Korrekturabrechnung zwischen drei Monaten plus sieben und vier Monaten plus zehn Werktagen. Verbindlich ist die Anlage 1 der Festlegung.
- ParallelbetriebLeistungen bis zum 30. Juni 2026 werden nach dem alten Modell abgerechnet, Leistungen ab dem 1. Juli nach dem neuen. Ab dem 1. Juli laufen alte und neue Formate parallel; ein altes Format für einen Zeitraum ab dem 1. Juli wird ebenso abgelehnt wie ein neues für einen Zeitraum davor. Zugfahrten über den Stichtag sind in beiden Formaten zu melden. Zuordnungs- und Nutzungsdaten werden nicht migriert, nur Stammdaten.
Die Traktionsstrom-Fassungen der EDIFACT-Nachrichten
Für acht Nachrichtentypen gibt es eigene, auf den Traktionsstrom ausgeprägte Anwendungshandbücher. Sie setzen jeweils auf einer bei EDI@Energy veröffentlichten Nachrichtenbeschreibung (MIG) auf und beschreiben die bahnspezifischen Abweichungen. Die Versionsnummer eines Traktionsstrom-Handbuchs ist deshalb eine andere als die der zugrunde liegenden MIG. Der Stand ab dem 1. Oktober 2026, Handbuch-Version 1.1, nennt als Grundlage:
- UTILMDauf Basis der MIG UTILMD S2.2 – Stammdaten und Zuordnungsprozesse der GPKE Teile 2 und 4, mit 238 Seiten das umfangreichste Handbuch (Fassung vom 3. August 2026)
- MSCONSauf Basis der MIG MSCONS 2.5 – Energiemengen, Lastgänge, Summenzeitreihen, Stornierung
- IFTSTAauf Basis der MIG IFTSTA 2.1 – Statusmeldungen, unter anderem zwischen Bilanzkoordinator und Bilanzkreisverantwortlichem
- INVOICauf Basis der MIG INVOIC – Netznutzungsabrechnung
- ORDERS und ORDRSPauf Basis der MIG ORDERS 1.4c und ORDRSP 1.4c – Bestellungen und ihre Antworten, etwa zu Abrechnungs- und Stammdaten
- PRICATauf Basis der MIG PRICAT 2.1 – Preisblatt Ausgleichsenergiepreis vom Bilanzkoordinator an den Bilanzkreisverantwortlichen
- UTILTSauf Basis der MIG UTILTS 1.1e – Zeitreihendefinitionen und Konfigurationen
Alle acht Handbücher liegen als ZIP-Paket „Anwendungshandbücher Traktionsstrom ab 01.10.2026“ (Version 1.1, 4. Mai 2026) auf der Seite zur Festlegung und Marktkommunikation. Zwei Details, die in jeder Syntaxprüfung bekannt sein müssen: Zur Kennzeichnung von DB-Marktpartnern wird der Code 503 im UNB-Segment und der Code 999 im NAD-Segment verwendet, und für den Stand bis zum 30. September 2026 gelten eigene Fassungen der Handbücher. Wer beide Umstellungen des Jahres 2026 schultert, den Wechsel des Netzzugangsmodells im Juli und den Formatwechsel im Oktober, braucht eine saubere Versionsführung.
Wo die Dokumente liegen
Die bahnspezifischen Formatdokumente veröffentlicht der BNB auf seinen eigenen Seiten, nicht bei EDI@Energy. Wer im Bahnstrom mit EDIFACT arbeitet, findet die maßgeblichen Anwendungshandbücher deshalb dort und nicht in den allgemeinen Veröffentlichungen des BDEW. Er pflegt sie laufend: Allein 2026 gab es mehr als zehn Veröffentlichungen mit Korrekturen, zuletzt am 22. September 2026. Wer im Bahnstrom kommuniziert, sollte diese Seiten regelmäßig lesen.
- Anwendungshandbücher und EDIFACT-Formate für den TraktionsstromAuf der Seite BNetzA-Festlegung und MaKo-Konsultation liegen die auf den Traktionsstrom angepassten Anwendungshandbücher der EDI@Energy-Nachrichtentypen, jeweils für den heute gültigen Stand und für den Stand ab dem 1. Oktober 2026. Aktuell sind das Anwendungshandbuch UTILMD Traktionsstrom ab 01.10.2026 (Version 1.1, 3. August 2026), das Begleitdokument EDIFACT-Nachrichtenformate ab 01.10.2026 (Version 1.6, 3. August 2026) und die Codeliste Traktionsstrom (Version 1.0, 9. März 2026). Dazu das Einführungsszenario, der Umsetzungsfragenkatalog und die Konsultationsrunden seit 2023 mit den Stellungnahmen der Marktpartner.
- XML-NachrichtenformateNachrichtenformate 16,7 Hz: Kommunikationsrichtlinie, XSD-Schemata, Anwendungshandbücher und Beispielnachrichten der bahnspezifischen XML-Kommunikation.
- Stammdaten und ListenDownloads Netzzugang: Liste der Marktpartner-IDs, vEns-Liste, Liste der verfügbaren Triebfahrzeuge, Preisblätter Netznutzung, Ausgleichsenergiepreise, Hochlastzeitfenster.
- Übersicht16,7-Hz-Bahnstromnetz: Einstiegsseite mit Verträgen, Veröffentlichungspflichten und der Stammdatenverwaltung für Halter.
Was das für die Beteiligten heißt
- LieferantenDie GPKE-Prozesse sind vertraut, die Objekte nicht: zwei Marktlokationen je vEns mit identischem Lieferanten, die Standardadresse, der BNB als Absender der Lastgänge, eigene Fristen. Standardsysteme brauchen dafür Anpassungen beim Systemdienstleister.
- Eisenbahnverkehrsunternehmen und HalterSie tragen die Zuordnung. Ohne Nutzer-vEns und ohne Lieferanten gibt es keinen Netzzugang für ein Fahrzeug. Wer die Netznutzung selbst zahlt, muss EDIFACT über AS4 verarbeiten können.
- MessstellenbetreiberSie erheben die Werte an der Triebfahrzeugeinheit und übermitteln sie an den BNB; die Weitergabe an den Markt übernimmt der BNB.
- Dienstleister und SoftwarehäuserDer Bahnstrom ist ein guter Test dafür, ob ein System die Standardprozesse wirklich als Prozesse abbildet oder nur ihre häufigsten Ausprägungen.
Woher unsere Erfahrung kommt
Wir haben die Anpassung der GPKE- und MaBiS-Prozesse und der Formate für das 16,7-Hz-Netz fachlich begleitet, bis zur Umsetzung zum 1. Juli 2026. Der Sonderfall lehrt viel über die Standardprozesse: Wo sie sich auf einen fahrenden Abnehmer übertragen lassen, sind sie robust; wo es hakt, zeigt sich, welche stillen Annahmen in ihnen stecken.
Dazu passend: Bilanzierung und MaBiS-Hub, Referenzen, Stichtage der Marktkommunikation
Angaben geprüft am 22. September 2026 anhand der verlinkten Dokumente. Maßgeblich sind die Festlegung der Bundesnetzagentur und die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Bahnstromnetzbetreibers.